Rechtsanwalt
René Quander


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Die rechtlichen Kompetenzen von Herrn Rechtsanwalt René Quander erstrecken sich im Kern über das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Kaufrecht, das Sozialrecht, die Bundesausbildungsförderung, die Berufsausbildungsbeihilfe, das Straf- und Disziplinarrecht, Ordnungs- und Bußgeldangelegenheiten, das Transport- und Speditionsrecht.

Sofern Sie sich nicht sicher sind, welchem Rechtsbereich Ihre Angelegenheit zuzuordnen ist, sprechen Sie Herrn Quander an, er wird Ihnen gegebenenfalls auch einen anderen fachlich versierten Kollegen oder eine Anlaufstelle benennen können.

Herr Rechtsanwalt René Quander wurde in Haltern am See geboren. Er studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaften. Daneben erwarb er ein Zusatzzertifikat für den Bereich des Vertragsrechts und der Vertragsgestaltung. Nach dem Abschluss des Referendariates im Gerichtsbezirk des Landgerichts Flensburg war Herr Quander zunächst für eine norddeutschen Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei tätig.

Dort konnte Herr Quander seine im Studium mittels Zusatzqualifikation erworbenen Kenntnisse zur Vertragsgestaltung praxisnah für den Bereich der erneuerbaren Energien umsetzen und vertiefen. Neben zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten befasste sich Herr Quander mit der Modifizierung und der Prüfung von handels-, gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. In der Zeit von 2012 bis 2020 war Herr Quander als selbständiger Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft tätig. Der Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Quander konzentriert sich seither auf die Rechtsbereiche Mietrecht, Sozialrecht und Strafrecht. Zudem eignete sich Herr Quander im Rahmen einer Fortbildung fundierte Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht an.

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Nerongsallee 4
24939 Flensburg

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Herr Rechtsanwalt René Quander gehört der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig, an. Für ihn gelten die berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959, der Berufsordnung für Rechtsanwälte vom 01.11.2001, der Berufsordnung für Rechtsanwälte, der Fachanwaltsordnung, des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und der Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten innerhalb Europas hat der Anwalt darüber hinaus die Regelungen der Vereinigung der europäischen Rechtsanwaltskammern (CCBE) zu beachten. Weitergehende Hinweise finden Sie über brak.de (Berufsrecht).

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